Das alte Jahr ist zu Ende und schon wartet der Stress mit der Steuererklärung 2011
Kurz nach dem Jahresende ist es schon wieder bald soweit, dass die Steuererklärung 2011 erledigt werden muss. Dies gilt längst nicht mehr nur für Erwerbstätige und Unternehmen, auch Rentner können beispielsweise zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein.
Für alle, denen der Steuerdschungel nahezu undurchdringlich erscheint, stehen zum Glück wie hier zur Verfügung, die sämtliche Formalitäten für das Finanzamt und die Erstellung der Steuererklärung übernehmen. Wer jedoch über nur geringes Einkommen verfügt oder als Rentner trotz der Zinsen aus den Geldanlagen und der Rente ein relativ kleines Einkommen hat, sollte über einen Antrag auf NV-Bescheinigung nachdenken.
Was bringt ein Antrag auf NV-Bescheinigung
Für alle, deren Einkommen nicht so hoch ist, kann es sich lohnen, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf NV-Bescheinigung stellen. Dies gilt dann, wenn zu erwarten ist, dass das Einkommen so gering ist, dass davon auszugehen ist, dass keine Einkommensteuerveranlagung gegeben ist. Insbesondere ist eine NV-Bescheinigung von Vorteil, wenn zwar aus den Zinseinkünften Kapitalertragsteuer durch die Bank abgeführt wird, wenn diese höher sind als der Sparerfreibetrag, und gleichzeitig das Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag liegt.
Den Antrag auf NV-Bescheinigung ist wesentlich einfacher auszufüllen, als über Elster die Steuererklärung 2011 oder die kommenden Jahre einzugeben. Vor allem kann die NV-Bescheinigung gleich bis zu 3 Jahren erteilt werden, d.h. in diesen drei Jahren muss beim Finanzamt keine Steuererklärung eingereicht werden. Allerdings gilt die Verpflichtung, das Finanzamt unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Einkommen steigt und damit die uneingeschränkte Einkommensteuerpflicht wieder zum Tragen kommt. Zu den Personen, die eventuell vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung ausgestellt bekommen, zählen meist Rentner, Studenten und auch Arbeitnehmer, die nur in Teilzeit arbeiten.
Elster vereinfacht die Steuererklärung 2011
Wer das Glück hat, über ein Einkommen über dem Grundfreibetrag zu verfügen, ist natürlich entsprechend zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet. Wer die Steuererklärung nicht unbedingt beim Steuerberater erstellen lassen möchte, kann zum einen die Lohnsteuerhilfevereine aufsuchen oder es ganz einfach selbst über Elster versuchen. Gerade wenn kaum Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen anfallen, keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist es mit Elster gar nicht so schwer, die Steuererklärung 2011 zu erstellen. Ein Versuch ist dies allemal wert, denn die Software ist kostenlos und wenn es nicht klappt, kann immer noch die Hilfe des Lohnsteuerhilfevereins oder einer Steuerberatungsgesellschaft in Anspruch genommen werden.
Tags: Antrag auf NV-Bescheinigung, Elster, Elster Steuererklärung, Finanzamt, Finanzamt NV-Bescheinigung, Finanzamt Steuererklärung, NV-Bescheinigung, Rentner Steuererklärung, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft München, Steuererklärung, Steuererklärung 2011